Anlage 2 KrWG

Verwertungsverfahren

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 243)

R 1
Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung

R 2
Rückgewinnung und Regenerierung von Lösemitteln

R 3
Recycling und Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)

R 4
Recycling und Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen

R 5
Recycling und Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen

R 6
Regenerierung von Säuren und Basen

R 7
Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen

R 8
Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen

R 9
Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl

R 10
Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung

R 11
Verwendung von Abfällen, die bei einem der in R 1 bis R 10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden

R 12
Austausch von Abfällen, um sie einem der in R 1 bis R 11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen

R 13
Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der in R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)